Gremien

Pfarrgemeinderat

Aufgaben

Der PGR ist ein gewähltes Gremium. Wir vertreten die Belange der Mitchristinnen und Mitchristen. Helfen, wo Not, organisieren, wo etwas vorwärts gehen soll, sich einbringen wo der Glaube schwindet—das sind für alle herausfordernde Aufgaben. Es sind alle Menschen herzlich eingeladen mitzumachen. Du musst nicht gewählt sein und Dich auch nicht verpflichten. Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer bei seinen Aufgaben.

Zusammen mit ihm werden Feste, Termine und Aufgaben diskutiert und geplant. Verschiedene Sachausschüsse haben noch eigene Aufgaben. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und diskutiert auch Glaubens- und Kirchenfragen. Er setzt inhaltliche Schwerpunkte bei der Gestaltung des kirchlichen Lebens und greift Anregungen der Mitchristen auf.

Gremium:

Den Pfarrgemeinderat gibt es seit 1968. Er wird jeweils für vier Jahre von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. Auf Grund der Katholikenzahl gehören ihm in Langquaid zehn gewählte Mitglieder an. Dazu kommen als amtliche Mitglieder der Pfarrer und Diakon und bis zu drei vom Pfarrer berufene Mitglieder, durch die nicht repräsentierte Gruppen berücksichtigt werden können. Außerdem nimmt an allen Sitzungen ein ernanntes Mitglied der Kirchenverwaltung als Gast teil. Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das sich in vielfältiger Weise für die Belange der Kirche und ihre Verwirklichung in der Pfarrgemeinde einsetzt.

Auf der jährlich stattfindenden Pfarrversammlung gibt der Pfarrgemeinderat den Gläubigen einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr. Dabei können dem Pfarrgemeinderat auch Anregungen und Vorschläge unterbreitet werden

Kontakt:

Über das Pfarrbüro..

Kirchenverwaltung

Aufgaben

Die Kirchenverwaltung befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haften für aus Pflichtverletzung entstandene Schäden. Sie versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich. Ihre Aufgabe gemäß der Stiftungsordnung der Bayrischen Diözesen sind im einzelnen die Bereitstellung der Mittel für die Planung, Errichtung, Ausstattung und den Unterhalt der Kirchen und sonstigen kirchlichen Gebäude, den Aufwand für eine würdige Gestaltung der Gottesdienste und weitere Seelsorge, Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter, den Verwaltungsaufwand für Pfarramt und Pfarrgemeinderat. Der Kirchenverwaltungsvorstand bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie. Aus ihrer Mitte wählt die Kirchenverwaltung den Kirchenpfleger. Er unterstützt den Vorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben. Neben der Teilnahme an den Sitzungen haben einzelne Mitglieder weitere Aufgaben. Zwei überprüfen die jährliche Kirchenrechnung mit Belegen und zwei weitere sind Berater des Pfarrers in Pfründeangelegenheiten (Einkünfte fließen an die Diözese, da jeder Pfarrer von ihr bezahlt wird). Bei vielen in Kirche, Pfarrheim, Pfarrhof und Kindergarten anfallenden Arbeiten organisiert die Kirchenverwaltung Arbeitseinsätze und beteiligt sich daran.

Geschichte

 Nachdem in Bayern die Verwaltung des Kultusvermögens bis dahin der bürgerliche Magistrat oder der Gemeindeausschuss wahrgenommen hatte, wurde durch Edikt vom 01.07.1834 die Verantwortung für die Kirchenverwaltung des ortskirchlichen Vermögens einer besonderen Kirchenverwaltung übertragen. Ihr gehörte neben dem Pfarrer und einer bestimmten Anzahl besonders gewählter Pfarreimitglieder auch ein Mitglied des Magistrats an. 1913 wurde durch Wegfall dieses Mitglieds die Verbindung zwischen politischer Gemeinde und Kirchenverwaltung vollständig gelöst. In Bayern galt das Kirchenvermögen von jeher als Stiftungsgut und die Kirchenverwaltung ist das dafür zuständige Vertretungs- und Verwaltungsorgan. Ihre Hauptaufgabe ist es, das Stiftungsvermögen ordnungsgemäß zu verwalten, es ungeschmälert zu erhalten und die für den Stiftungszweck nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Nach der am 01.07.1988 in Kraft getretenen Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayer. Diözesen besteht die Kirchenverwaltung aus dem Pfarrer als Vorstand und entsprechend der Katholikenzahl unserer Kirchengemeinde aus weiteren sechs gewählten Mitgliedern. Sie werden für 6 Jahre gewählt Beispiele für Aufwendungen Nach dem 2. Weltkrieg wurden viele Maßnahmen durchgeführt. Eine neue Orgel wurde angeschafft. Das Kirchengeläute wurde ergänzt durch Glocken und einen neuen Glockenstuhl. Der Kindergarten St. Jakob wurde erbaut und später saniert und erweitert, zur Kirchturmsanierung wurde ein Betonkorsett innen angebracht und und verschraubt. Fußbodenheizung, neuer Außenputz, Dachstuhlteilerneuerung und Turmkuppelerneuerung sowie Benefiziatenhaussanierung waren erforderliche Maßnahmen. Daneben wurde der alte Pfarrhof abgebrochen und 1978 vom Markt Langquaid als Baulastträger durch einen Neubau ersetzt. Der Friedhof an der Kirche wurde aufgelassen und neu gestaltet. Die Einnahmen der Kirchenkasse setzten sich aus Pachtzinsen, Spenden, Sammlungen, Kirchgeld und einem jährlichen Zuschuss der Diözese aus Kirchensteuermitteln zusammen. Für besondere Baumaßnahmen werden extra Zuschüsse gegeben. Allerdings bedarf auch jede das Vermögen betreffenden Maßnahme der Zustimmung durch die Stiftungsaufsicht der Diözese.

 

Kontakt:

Über das Pfarrbüro.